Geld durch Blutspenden


Kernpunkte

1.) Arten der Blutspenden + Vergütung:
  • Vollblutspenden: 20 € (alle 8 Wochen möglich) 
  • Blutplasmaspenden: 20 € (alle 3 Tage möglich!!!) 
  • Thrombozytenspenden: 40 € (alle 2 Wochen möglich) 
2.) Vorraussetzungen zum Blut spenden:
  • zw. 18 und 67 Jahren alt 
  • körperliche Gesundheit 
3.) Blutspendendienste ihrer Region:
  • Siehe Artikelende 


Allgemeines:

Blut zu spenden ist allgemein sicher, denn es wird stets steriles Einwegmaterial verwendet. Die Leistungsfähigkeit wird auch bei regelmäßiger Durchführung von Blutspenden nicht beeinträchtigt.

Wer darf Blut spenden?

Blut spenden darf jeder gesunde Mensch zwischen 18 und 67 Jahren mit einem Mindestgewicht von 50 kg.

Ablauf der Blutspenden:

Bevor das erste mal Blut gespendet werden darf, erfolgt eine ausführliche schriftliche Befragung des Spenders bezüglich seines Gesundheitszustandes. Dies ist eine Maßnahme, die gesetzlich vorgeschrieben ist und somit zusammen mit den Laborbefunden zu einer höchst möglichen Sicherheit für die Empfänger der Blutspenden führen soll. Ein Beispiel für ein Formular das ausgefüllt werden muss, bevor die erste Blutspende erfolgen kann, finden Sie hier. Nach dem Ausfüllen des Fragebogens erfolgt eine kurze ärztliche Untersuchung, bei der Blutdruck, Puls und Körpertemperatur gemessen wird. Nach der Überprüfung ihrer Kreislauffunktionen und der Besprechung ihres ausgefüllten Fragebogens geht es zur Blutspende. Bei Vollblutspenden werden in der Regel 500 mL Blut entnommen. Für die Blutspende sollten Sie in der Regel eine Zeit von ca. eine Stunde einkalkulieren. Die Blutspende an sich dauert zwar nur 5-10 Minuten, doch Ausfüllen des Fragebogens, Voruntersuchung und Ausruhen nehmen auch etwas Zeit in Anspruch.

Wie häufig darf man (Voll)blutspenden durchführen?

Vollblut darf alle 8 Wochen gespendet werden. Frauen dürfen im Jahr maximal 4 mal eine Vollblutspende durchführen, Männer 6 mal.

Was ist Blutplasma?

Blutplasma besteht zu ca. 90% aus Wasser und zu 10% aus darin gelösten Substanzen, wie Blutproteine und anorganische Elektrolyte. Blutplasma wird in der Regel aus Vollblut durch Zentrifugieren (Abtrennen) erhalten. Aus Blutplasma werden viele lebensrettende Medikamente hergestellt.

Ablauf der Blutplasmaspende:

Bei der Blutplasmaspende wird zunächst ganz normal Blut entnommen. Dieses Blut wird jedoch hier in eine Zentrifuge überführt, in der Blutplasma und Blutzellen voneinander getrennt werden. Die Blutzellen werden dem Körper wieder zurückgeführt, wohingegen das Blutplasma in einem Behälter angereichert wird.

Wie häufig kann man Blutplasma spenden?

Blutplasma wird sehr schnell, in der Regel innerhalb 2 Tage, wieder aufgebaut. Aus diesem Grund darf man nach 3 Tagen wieder Blutplasma spenden. Pro Jahr sind 38 Plasmaspenden erlaubt.

Was sind Thrombozyten?

Thrombozyten sind Blutplättchen, die die Blutgerinnung (Hämostase) unterstützen.

Ablauf der Thrombozytenspende:

Bei der Thrombozytenspende wird der Spende über einen Zeitraum von 60 bis 90 Minuten an eine "Blutwäschemaschine" (Zellapherese) angeschlossen. Da nur ein Teil des Spenderbluts benötigt wird, werden die restlichen Blutbestandteile dem Spender wieder zugefügt.

Wie häufig kann man Thrombozyten spenden?

Der absolute Mindestabstand beträgt 1 Woche. Gewöhnlich wird jedoch mit einem 3 Wochen Abstand gespendet. Pro Jahr sind maximal 26 Thrombozytenspenden erlaubt.

Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung bei den einzelnen Blutspendenarten?

Die höhe der Aufwandsentschädigung ist abhängig vom durchführenden Institut. Beim Deutschen Roten Kreuz erfolgt die Blutspende unentgeltlich, bei den privaten und staatlich-kommunalen Instituten hingegen beträgt die zur Zeit gängige Aufwandsentschädigung:

Vollblutspenden: 20 €
Blutplasmaspenden: 20 €
Thrombozytenspenden: 40 €

Ist es nicht moralisch bedenklich Geld fürs Blutspenden zu verlangen?

An dieser Stelle möchte ich den Standpunkt des VUBD (Verband unabhängiger Blutspendedienste) wiedergeben, den ich auch selbst vertrete: "Blut- und Plasmaspenden ist eine wichtige Angelegenheit. Blutprodukte können nur zum sehr kleinen Teil künstlich hergestellt werden. Daher sind weltweit viele Millionen Patienten darauf angewiesen, dass ausreichend Blutkonserven bereitstehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind Blutkonserven Arzneimittel. Die Herstellung unterliegt dem Arzneimittelgesetz. Wie jedes andere Arzneimittel werden Blutprodukte gehandelt, haben Blutprodukte einen Preis. Alle Spendedienste des Deutschen Roten Kreuzes, der staatlich-kommunalen Einrichtungen und unabhängige Spendedienste sind Arzneimittelunternehmen, die an der Herstellung und dem Verkauf dieser Blutprodukte Geld verdienen, meistens auch Gewinne erwirtschaften, auch wenn die Gewinnspannen wesentlich geringer als bei großen Arzneimittelfirmen sind. Private Unternehmen zahlen auf diese Gewinne Steuern. Gemeinnützige Unternehmen verwenden die Gewinne anders. Die Mitglieder des VUBD sind der Auffassung, dass bei dieser Konstellation es das gute Recht eines jeden Spenders ist, seinen Aufwand, der im Zusammenhang mit der Spende entsteht, auch ersetzt zu bekommen. Daher begrüßen wir ganz ausdrücklich, dass §10 des Transfusionsgesetzes die Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung an den Spender ausdrücklich erlaubt".
(http://www.vubd.org/informationen.html)

Auflistung von staatlich-kommunalen Blutspendendienste (StKB) in ihrer Region:

http://www.stkb.de/frame_blutspenden.html

Auflistung von privaten Blutspendendiensten:

Haema ist der größte unabhängige Blutspendendienst in Deutschland. Die Haema Blutspenden Institute in ihrer Region finden Sie hier:

http://www.haema.de/spendezentren.html

Eine Vergütung erfolgt sowohl bei den staatlich-kommunalen als auch den privaten Blutspendendiensten.


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